Einmal Pizza und Bier für die JOE-List?
Liebe*r Freund*in der JOE-List,
hast Du durch die JOE-List schon einmal eine spannende Veranstaltung besucht? Hast Du Deine aktuelle Stelle über die JOE-List gefunden? Hast Du durch die JOE-List Osteuropa besser kennengelernt?
Wir als Redaktion wollen diesen Service gerne weiter erhalten und auch weiterentwickeln, sind dabei auf Deine Hilfe angewiesen. Wir wollen von Dir nicht zum Essen eingeladen werden, brauchen aber Deine finanzielle Unterstützung. Mit 15 € kannst Du nicht nur eine Pizza und ein Bier kaufen, sondern auch den Mailversand der JOE-List für einen Monat absichern.
Unser Grundprinzip bleibt, dass alle JOE-Mitglieder unabhängig von ihrem möglichen Beitrag absolut gleichberechtigt sind und die JOE-Liste ein kostenloses Angebot bleibt.
Die DGO unterstützt uns dabei mit der Spendenverwaltung, unten findet du dazu alle Details. Auch wenn du nur einen kleinen Beitrag spenden kannst, ist uns das eine große Hilfe und Motivation weiterzumachen.
Vielen Dank!
Eure JOE-List-Redaktion
Spenden-Informationen
Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) verwaltet das Projekt. Spenden für die JOE-List können auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber: Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
IBAN: DE85 1008 0000 0414 8630 00
BIC: DRESDEFF100
Verwendungszweck: Spende JOE-List
Wir haben mit der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Die DGO, der Rechtsform nach ein gemeinnütziger Verein, hat sich bereit erklärt, Spenden eigens für Zwecke der JOE-List in Empfang zu nehmen und an uns weiterzuleiten. Spender haben damit – zumindest in Deutschland – den Vorteil der Steuerbegünstigung, außerdem ist durch die Gemeinnützigkeitsverpflichtung sichergestellt, dass die gespendeten Mittel nur für förderungswürdige Zwecke verwendet werden.
Die DGO ist wegen Förderung von gemeinnützigen wissenschaftlichen Zwecken nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, StNr. 27/640/51361 vom 16.08.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017, 2018 und 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Für Spenden bis 300 EUR genügt der Nachweis der Überweisung und ggf. der Hinweis auf den Spendenaufruf sowie der Hinweis der Gemeinnützigkeit und Steuernummer der DGO aus diesem Schreiben. Für Spenden ab 300,01 EUR stellt die DGO gerne eine Spendenbescheinigung aus. Bitte gib dazu bei der Überweisung neben dem Verwendungszweck auch Deinen Namen und die vollständige Adresse in der Betreffzeile an.