Bis zum 01. November 2026 können Organisationen Skizzen für innovative Projekte der außerschulischen historisch-politischen Bildung einreichen – die Vorhaben können dabei mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden.
Für das vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) geförderte und von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) umgesetzte Förderprogramm Bildungsagenda NS-Unrecht stehen in den Jahren 2027 bis 2029, vorbehaltlich der Haushaltsgesetzgebung des Bundes, jährlich rund 9 Millionen Euro bereit.
Die Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht steht vor großen Herausforderungen: Ohne die Generation der Überlebenden und mit zunehmender zeitlicher Distanz nimmt das Wissen über die NS-Geschichte und den Holocaust ab, zugleich erstarken Geschichtsrevisionismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit. Umso wichtiger sind neue, wirksame Wege, um Wissen über die NS-Verbrechen und die daraus erwachsende Verantwortung in die Gegenwart zu übersetzen – besonders für jüngere Generationen.
Im Fokus der Förderung der Bildungsagenda NS-Unrecht stehen Projekte der außerschulischen historisch-politischen Bildung zum Nationalsozialismus und die zeitgemäße Vermittlung der mit ihm verknüpften Themen und Inhalte. Etwa durch Workshops, digitale Anwendungen, Ausstellungen, künstlerische oder biografische Zugänge oder die Einbindung von Zeitzeug:innen, ihren Testimonials und Nachkommen. Zielgruppe der Bildungsagenda NS-Unrecht sind vorrangig junge Menschen bis 35 Jahre in Deutschland mit diversen Bildungshintergründen und unterschiedlicher Herkunft. Die Projekte sollen faktenbasiertes historisches Wissen über das NS-Unrecht vermitteln, insbesondere aus Sicht der Opfer- und Verfolgtengruppen, Ursachen und Folgen der nationalsozialistischen Verbrechen verdeutlichen, historisches Bewusstsein und idealerweise das Engagement stärken.
Zur Ausschreibung
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Im ersten Schritt reichen Interessierte eine Projektskizze ein. Die Frist endet am 01. November 2026. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Sie können frühestens am 01. Juli 2027 starten und müssen spätestens am 30. Juni 2029 enden. Die Förderung beträgt pro Projekt 150.000 bis 500.000 Euro.
Vor der Einreichung von Projektskizzen bietet die Stiftung EVZ Online-Beratungstermine an:
am 10. September, 15-16 Uhr, allgemeine Beratung;
am 24. September, 13-14 Uhr, Beratung mit Fokus auf kleine sowie neu gegründete Träger, z. B. für administrative Fragen zu Eigenmitteln/Eigenleistungen;
am 07. Oktober, 15-16 Uhr, Beratung mit Fokus auf Selbstorganisationen von Nachkommen oder Communitys der im Nationalsozialismus verfolgten Gruppen;
und am 22. Oktober, 13-14 Uhr, allgemeine Beratung.
Zur Anmeldung für Beratungstermine: https://www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/bildungsagenda-ns-unrecht/anmeldung-beratungstermine-2026/
Weiterführende Informationen unter: https://www.stiftung-evz.de/was-wir-foerdern/bildungsagenda-ns-unrecht/#c12970