Liebe Abonnent:innen,
Die JOE-List ist auch weiterhin sehr beliebt: Wöchentlich erreichen uns zahlreiche Beiträge zu Veranstaltungen, Jobs und Initiativen. Zudem konnten wir im angebrochenen Jahr viele Leute von uns überzeugen und als neue Abonnent:innen begrüßen. Für uns sind dies immer Gründe zur Freude, die unsere Motivation zur Betreuung und Gestaltung der Mailingliste stärken. Durch diese Kraft konnten wir bereits 2024 die Entwicklung eines neuen Webauftritts sowie den Aufbau eines eigenen Telegram-Kanals in die Tat umsetzen.
Trotzdem bleiben Zukunftssorgen. Durch die letzten Aufrufe konnten bisher nicht genug Spenden gesammelt werden. Finanziell steht die JOE-List nicht gut da und ist dringend auf Hilfe angewiesen. Wir möchten transparent sein: Wenn es so weitergeht, wird es die JOE-List ab nächstem Jahr nicht mehr geben. Unser Redaktionsteam arbeitet zwar ehrenamtlich, aber es fallen monatlich 15 € Kosten für Server und Mailversand an.
Eure Unterstützung hilft, die laufenden Kosten zu decken, damit wir euch weiterhin mit Neuigkeiten und Chancen für junge Osteuropaexperten versorgen können.
Vielen Dank!
Eure JOE-List-Redaktion
Alexander Horn, Berlin
Christina Schwigon, Berlin
Dorijan Kaci, Berlin
Megan Nagel, München
Nada Arbesmeier, Berlin
Nicole Pörschmann, Hamburg
Simon Wolf, Dresden
Spenden-Informationen
Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) verwaltet das Projekt. Spenden für die JOE-List können auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber: Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
IBAN: DE85 1008 0000 0414 8630 00
BIC: DRESDEFF100
Verwendungszweck: Spende JOE-List
Wir haben mit der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Die DGO, der Rechtsform nach ein gemeinnütziger Verein, hat sich bereit erklärt, Spenden eigens für Zwecke der JOE-List in Empfang zu nehmen und an uns weiterzuleiten. Spender haben damit – zumindest in Deutschland – den Vorteil der Steuerbegünstigung, außerdem ist durch die Gemeinnützigkeitsverpflichtung sichergestellt, dass die gespendeten Mittel nur für förderungswürdige Zwecke verwendet werden.
Die DGO ist wegen Förderung von gemeinnützigen wissenschaftlichen Zwecken nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, StNr. 27/640/51361 vom 16.08.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017, 2018 und 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Für Spenden bis 300 EUR genügt der Nachweis der Überweisung und ggf. der Hinweis auf den Spendenaufruf sowie der Hinweis der Gemeinnützigkeit und Steuernummer der DGO aus diesem Schreiben. Für Spenden ab 300,01 EUR stellt die DGO gerne eine Spendenbescheinigung aus. Bitte gib dazu bei der Überweisung neben dem Verwendungszweck auch Deinen Namen und die vollständige Adresse in der Betreffzeile an.
Weiterführende Informationen unter: https://joe-list.de/spenden/